9月15日,德國負責對國外學歷進行評估認證的Anabin數(shù)據(jù)庫發(fā)布一則重要消息,對有意留學德國的中國高中生而言,十分利好:
從2020年開始,中國的高中畢業(yè)生可以憑高考成績直接申請德國大學本科,不需要先在國內大學入學注冊了!

具體而言,申請者需要首先滿足以下條件:
完成12年正規(guī)義務教育,獲得高中畢業(yè)證書;
已參加會考;
已參加高考。
滿足這些條件的學生,需要達到以下要求:
高考分數(shù)達到總分的70%及以上;
高考成績包含兩門語言成績以及一門數(shù)學/自然科學成績。
翻譯成更直白的說法:如果你所在地區(qū)的高考總分為750分,那么只要語數(shù)外3門沒有缺考,總成績不低于525分,就可以以此直接申請德國本科的學習位置了!
當然,各地高考總分并不完全相同。該通知中表示,高考總分與所在地區(qū)、考試年份相關,具體數(shù)字由北京APS審核部每年確認。

如果想申請某些特定專業(yè),還需要達到相應的標準:
(1)想申請數(shù)學、自然科學、工程技術和經(jīng)濟學方面的專業(yè),高考成績必須包括數(shù)學、物理、化學、生物中的兩門。對于許多地區(qū)而言,這意味著數(shù)學+理綜成績。(或新高考理工類科目,視具體省份而定)
(2)如果想申請社會科學或藝術相關專業(yè),高考成績必須包括數(shù)學、外語、歷史、地理中的兩門。換言之,這些專業(yè)的申請要求對文科生比較友好。(或新高考文史類科目,視具體省份而定)
(3)申請醫(yī)學、藥學、獸醫(yī)、牙醫(yī)專業(yè)的,高考成績需要達到總分的80%以上。除此之外,對于高考成績包含科目的要求與(1)相同。
(4)申請法律相關專業(yè)的,成績也需要達到滿分的80%以上,且必須包括外語、歷史、地理中的兩門成績,也就是外語+文綜。(或新高考文史類科目,視具體省份而定)

對于外國語中學的畢業(yè)生,入學條件略有不同:
持有DSD一級語言證書者,高考總分不低于總分的70%,須首先參加入學考試或就讀預科;
持有DSD二級語言證書者,高考總分不低于總分的70%,可直接申請德國大學本科。
分數(shù)的核算標準:
會考和高考的成績都必須包含在最終計算結果中;
對于會考,“C”級被認定為zui低評級;
對于高考,總分的60%被認定為zui低分。
這份新規(guī)定理論上從今年下半年開始、亦即2019年冬季學期起已經(jīng)生效了。不過,雖然該文件的落款時間是6月13日,但發(fā)布在網(wǎng)站上的時間卻是9月15日,已經(jīng)錯過了德國大學的申請時間。如果有意嘗試申請,可能要等到夏季學期才行了。
在此之前,中國學生想要去德國就讀本科,必須“曲線救國”:首先在211大學就讀1學期或普通本科就讀3學期,然后通過APS審核或TestAS考試,才有機會進入德國大學本科學習。如今這項改革,無疑讓已經(jīng)決定留德的學生節(jié)約了不少時間。
不過一片葉子總有兩面。這樣一來,留生必然會出現(xiàn)明顯低齡化,自我管理、照顧能力是否足夠獨自應對海外求學生活,還有待觀察。另一方面,許多計劃留德的學生會利用在國內大學就讀的“過渡學期”學習德語,而現(xiàn)在,非外國語高中的學生如何打通語言關,還是一個不容忽視的問題。最后,對于打算高中畢業(yè)后直接申請德國本科的學生而言,高考成績的分量和壓力也重得多了。
新規(guī)定會造就什么樣的新學生?不妨拭目以待。
附新規(guī)原文:
China
Neuer Bewertungsvorschlag für das Abschlusszeugnis der oberen Mittelschule (gaozhong biye zhengshu) in Verbindung mit der nationalen Sekundarschulabschlussprüfung (putong gaozhong xueye shuiping kaoshi) und dem nationalen Examen zur Hochschulaufnahme (putong gaodeng xuexiao zhaosheng quanguo tongyi kaoshi) - Modifizierung des Bewertungsvorschlages CHN-BV12 für das Abschlusszeugnis einer Fremdsprachenmittelschule mit DSD-I - Modifizierung des Bewertungsvorschlages CHN-BV11 für das Abschlusszeugnis einer Fremdsprachenmittelschule mit DSD-II - Notenberechnung
Die Bewertungsvorschl?ge für die VR China werden wie folgt erg?nzt:
1) Das Abschlusszeugnis der oberen Mittelschule (gaozhong biye zhengshu), erworben nach regul?r zw?lf Schuljahren, in Verbindung mit der nationalen
Sekundarschulabschlussprüfung (putong gaozhong xueye shuiping kaoshi) - im Folgenden huikao - und dem nationalen Examen zur Hochschulaufnahme (putong
gaodeng xuexiao zhaosheng quanguo tongyi kaoshi) - im Folgenden gaokao - erworben ab Frühjahr 2019 er?ffnet den direkten fachorientierten Hochschulzugang, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
a. Im Ergebnis der gaokao wird eine Gesamtpunktzahl von mindestens 70% der Gesamt-Maximalpunktzahl nachgewiesen.
b. In der gaokao werden zwei Sprachen und ein mathematisch-naturwissenschaftliches Fach nachgewiesen.
Fachspezifische Mindestvoraussetzungen:
a. Für den direkten Hochschulzugang zu Studieng?ngen in Mathematik, Naturwissenschaften, Technik und Wirtschaftswissenschaften müssen in der gaokao mindestens zwei der F?cher Mathematik, Physik, Chemie bzw. Biologie oder als F?cherkomplex ?Composite“ (zonghe) in naturwissenschaftlicher Ausrichtung (ligonglei) der Prüfung nachgewiesen sein.
b. Für den direkten Hochschulzugang zu Studieng?ngen in Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften und künstlerischen Studieng?ngen müssen in der gaokao mindestens zwei der F?cher Mathematik,
Fremdsprache, Geschichte bzw. Erdkunde oder als F?cherkomplex ?Composite“ (zonghe) in geisteswissenschaftlicher Ausrichtung (wenshilei) der Prüfung nachgewiesen sein.
c. Für den direkten Hochschulzugang zu Studieng?ngen in Medizin, Pharmazie, Veterin?rmedizin und Zahnmedizin muss in der gaokao eine Gesamtpunktzahl von mindestens 80% der Gesamt-Maximalpunktzahl erzielt werden und mindestens zwei der F?cher Mathematik, Physik, Chemie bzw. Biologie oder als F?cherkomplex ?Composite“ (zonghe) in naturwissenschaftlicher Ausrichtung (ligonglei) der Prüfung nachgewiesen sein.
d. Für den direkten Hochschulzugang zu Studieng?ngen in Rechtswissenschaften muss in der gaokao eine Gesamtpunktzahl von mindestens 80% der Gesamt-Maximalpunktzahl erzielt werden und mindestens zwei der F?cher Fremdsprache, Geschichte bzw. Erdkunde oder als F?cherkomplex ?Composite“ (zonghe) in geisteswissenschaftlicher Ausrichtung (wenshilei) der Prüfung nachgewiesen sein.
2) Das Abschlusszeugnis einer Fremdsprachenmittelschule, erworben nach regul?r zw?lf Schuljahren, mit DSD-I und einer Zusatzbest?tigung des DSD-Koordinators als Identit?tsnachweis in Verbindung mit einer ab Frühjahr 2019 erworbenen gaokao er?ffnet den Hochschulzugang über die Feststellungsprüfung / das Studienkolleg (für alle Schwerpunktkurse), sofern folgende Voraussetzung erfüllt ist:
Im Ergebnis der gaokao wird eine Gesamtpunktzahl von mindestens 70% der Gesamt-Maximalpunktzahl nachgewiesen.
3) Das Abschlusszeugnis einer Fremdsprachenmittelschule, erworben nach regul?r zw?lf Schuljahren, mit DSD-II und einer Zusatzbest?tigung des DSD-Koordinators als Identit?tsnachweis in Verbindung mit einer ab Frühjahr 2019 erworbenen gaokao er?ffnet den direkten Hochschulzugang für alle F?cher, sofern folgende Voraussetzung erfüllt ist:
Im Ergebnis der gaokao wird eine Gesamtpunktzahl von mindestens 70% der Gesamt-Maximalpunktzahl nachgewiesen.
4) Notenberechnung
a. Für die Berechnung der deutschen Gesamtnote sind die Ergebnisse der huikao und der gaokao einzubeziehen.
b. Die Note ?C“ der huikao ist als unterste Bestehensnote anzusehen.
c. 60% der Gesamt-Maximalpunktzahl der gaokao sind als Mindestpunktzahl anzusehen.
d. Die Gesamt-Maximalpunktzahl der gaokao richtet sich nach dem Prüfungsjahr und der Region, d.h. der Provinz, dem autonomen Gebiet bzw. der regierungsunmittelbaren Stadt. Im Rahmen des obligatorischen APS-Verfahrens für Bewerberinnen und Bewerber mit Qualifikationen aus der VR China werden die jeweiligen Jahrespunktzahlen von der APS Peking ermittelt.
5) Diese Regelungen gelten für ab Frühjahr 2019 erworbene Abschlusszeugnisse der oberen Mittelschule und Fremdsprachenmittelschule ab dem Zulassungstermin für das Wintersemester 2019/20.
Die Zentralstelle für ausl?ndisches Bildungswesen wird gebeten, die Erg?nzung der Bewertungsvorschl?ge China im Jahr 2022 zu evaluieren.
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.06.2019)